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Umwelt und Sicherheit


REACH

Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von CHemikalien

Nach einer langjährigen Vorbereitungsphase wurde das neue europäische Chemikalienrecht "REACH" (Verordnung [EG] Nr. 1907/2006) vom europäischen Parlament im Dezember 2006 verabschiedet und zum 1. Juni 2007 in Kraft gesetzt.

Was ist REACH ?

REACH ist die neue Chemikaliengesetzgebung der EU, die sich mit der Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von CHemikalien befasst. REACH betrifft chemische Stoffe als solche bzw. in Zubereitungen oder Stoffe in Erzeugnissen, die unter normaler Verwendung freigesetzt werden. REACH ersetzt eine Reihe von EU Rechtsvorschriften zu Umweltschutz und Sicherheit, lässt jedoch viele sektorspezifische Vorschriften unberührt.

REACH und BTC Linke & SILCO-TEC GmbH

Die von uns hergestellten Produkte (d. h. Zubereitungen im Sinne dieser Verordnung) sowie unsere Handelsprodukte bestehen aus einer großen Zahl von Chemikalien (Stoffe) sowie Stoffgemischen, die wir von Vorlieferanten beziehen. Diese wiederum bekommen ihrerseits Stoffe und Zubereitungen von anderen Lieferanten. Wir stehen daher in der Lieferkette zwischen Ihnen, unseren Kunden und den Vorlieferanten. Die Pflicht zur Registrierung der Stoffe gemäß der REACH Verordnung liegt beim Hersteller bzw. Importeur in die EU des jeweiligen Stoffes. Deshalb stehen wir mit unseren Lieferanten in Verbindung, um die Verfügbarkeit unserer Rohstoffe auch weiterhin zu sichern.

Wir sind in vollem Umfang bemüht, die Anforderungen von REACH zu erfüllen. Dies werden wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Lieferanten realisieren.

SVHC

SVHC steht für "substance of very high concern" - besonders besorgniserregende Stoffe. SVHC schließen Stoffe mit folgenden Eigenschaften ein:

  • kanzerogen, mutagen oder reprotoxisch (CMR) der Kategorie 1 oder 2 gemäß Richtlinie 67/548/EEC
  • persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) gemäß den Kriterien von Anhang XIII der REACH Verordnung und/oder
  • Einzelfallentscheidungen für bestimmte Stoffe, die auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnis identifiziert worden sind, die vergleichbar besorgniserregende Effekte auf Mensch und Umwelt auslösen könnten, wie oben aufgeführten Kategorien von Stoffen.
  • Die zuständigen REACH-Behörden der EU-Mitgliedsländer stimmen in regelmäßigen Abständen ab, welche der möglichen SVHC in die Kandidatenliste der ECHA zusätzlich aufgenommen werden. Mit der Aufnahme können diese Stoffe potentiell zulassungspflichtig werden.

Mit jeder Erweiterung der SVHC-Kandiadatenliste wächst die Verantwortung unseres Unternehmens, Kenntnis über mögliche Inhaltsstoffe mit gefährlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zu haben.

Wenn Sie weitergehende Fragen zum Thema REACH haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

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